Geldauflagen
An unsere Stiftung
Unsere Stiftung ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und nimmt gerne Geldauflagen im Rahmen von Strafverfahren entgegen. Durch die Zuweisung von Geldauflagen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung unserer wohltätigen Projekte, die Menschen mit Behinderung helfen.
Warum unsere Stiftung?
- Transparenz und Vertrauen: Wir setzen die Mittel gezielt für unsere gemeinnützigen Zwecke ein und berichten transparent über den Einsatz der Gelder.
- Breites Wirkungsspektrum: Ihre Zuweisung trägt unmittelbar dazu bei, vielfältige Projekte zu realisieren.
- Einfache Abwicklung: Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel Bestätigungen und Verwendungsnachweise, schnell und unkompliziert zur Verfügung.
Kontakt für Zuweisungen
Wir stehen Ihnen für Fragen und die Abwicklung Ihrer Geldauflagen jederzeit zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@ifb-stiftung.de, um weitere Details zu besprechen.
Mit Ihrer Entscheidung, uns Geldauflagen zuzuweisen, fördern Sie nicht nur die Resozialisierung von Straftätern, sondern unterstützen auch direkt unsere gemeinnützige Arbeit.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!